Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml Nikotinsalz Liquid
9,95 € *
Inhalt: 10 ml (99,50 € * / 100 ml)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: SW14690
- Kostenloser Versand innerhalb DE ab € 39,- Bestellwert
- Versand innerhalb von 24h wenn Artikel lieferbar
- Sichere Bezahlmethoden und SSL Secure
Ihre Vorteile
Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml 20mg Ein Aroma aus süßen Waldfrüchten, fruchtig und leckerer... mehr
Produktinformationen "Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml Nikotinsalz Liquid"
Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml 20mg
Ein Aroma aus süßen Waldfrüchten, fruchtig und leckerer Beerenmix auf Eis.
Sofort dampfbereit, geeignet für POD Systeme und MTL (Mund zu Lunge) Verdampfer
Beschreibung: | Das Liquid enthält bereits Nikotin und ist sofort dampfbar |
Liquidtyp: | Nikotinhaltiges Liquid |
Mischungsverhältnis: | VG 50% / PG 50% |
Füllmenge: | 10ml |
Produktion: | UK |
Geschmack: | Beeren, Waldfrüchte |
Flaschengröße: | 10ml |
Nikotingehalt: | 11mg Nikotinsalz, 20mg Nikotinsalz |
Weiterführende Links zu "Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml Nikotinsalz Liquid"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Pod Salt - Mixed Berries Ice 10ml Nikotinsalz Liquid"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
| ||
H-Sätze | H301: Giftig bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | ||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |