Versandkostenfrei ab € 39,- in DE
Versand innerhalb von 24h
Einfachere Zahlungsarten
Sichere Bezahlung
 
Riot Squad - Pink Lemonade - Nikotinsalz Liquid 10ml

Riot Squad - Pink Lemonade - Nikotinsalz Liquid 10ml

9,95 € *
Inhalt: 10 ml (99,50 € * / 100 ml)

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Nikotinstärke:

  • SW16466.1
  • Ihre Vorteile

    • Kostenloser Versand innerhalb DE ab € 39,- Bestellwert
    • Versand innerhalb von 24h wenn Artikel lieferbar
    • Sichere Bezahlmethoden und SSL Secure
Nikotinsalzliquid von Riot Squad bietet diese fruchtige, süße, kalte und säuerliche... mehr
Produktinformationen "Riot Squad - Pink Lemonade - Nikotinsalz Liquid 10ml"

Nikotinsalzliquid von Riot Squad

bietet diese fruchtige, süße, kalte und säuerliche Beerenlimonade.

Lieferumfang:

  • 1x 10ml Riot Squad Nikotinsalz Liquid
Geschmack: Beerenlimonade
Liquidtyp: Nikotinsalz Liquid
Nikotingehalt: 10mg Nikotinsalz, 20mg Nikotinsalz
Beschreibung: Das Liquid enthält bereits Nikotin und ist sofort dampfbar
Flaschengröße: 10 ml
Füllmenge: 10 ml
Weiterführende Links zu "Riot Squad - Pink Lemonade - Nikotinsalz Liquid 10ml"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Riot Squad - Pink Lemonade - Nikotinsalz Liquid 10ml"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
H-Sätze H301: Giftig bei Verschlucken.
P-Sätze P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Zuletzt angesehen