Versandkostenfrei ab € 39,- in DE
Versand innerhalb von 24h
Einfachere Zahlungsarten
Sichere Bezahlung
 
Elfbar 600 V2 - Pink Lemonade 20mg - Einweg E-Zigarette

Elfbar 600 V2 - Pink Lemonade 20mg - Einweg E-Zigarette

8,99 € *
Inhalt: 2 ml (449,50 € * / 100 ml)

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

  • SW17305
  • Ihre Vorteile

    • Kostenloser Versand innerhalb DE ab € 39,- Bestellwert
    • Versand innerhalb von 24h wenn Artikel lieferbar
    • Sichere Bezahlmethoden und SSL Secure
Pink Lemonade von Elfbar Erfrischende prickelnde Limonade aus roten Früchten und einem... mehr
Produktinformationen "Elfbar 600 V2 - Pink Lemonade 20mg - Einweg E-Zigarette"

Pink Lemonade von Elfbar

Erfrischende prickelnde Limonade aus roten Früchten und einem Spritzer Zitrone für ein herbes und herzhaftes, frisch-fruchtiges Erlebnis.

Lieferumfang:

  • 1x Elfbar 600 V2 Einweg E-Zigarette
Weiterführende Links zu "Elfbar 600 V2 - Pink Lemonade 20mg - Einweg E-Zigarette"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Elfbar 600 V2 - Pink Lemonade 20mg - Einweg E-Zigarette"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Signalwort Gefahr!
H-Sätze H301: Giftig bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
P330: Mund ausspülen.
P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Zuletzt angesehen