Dampfdidas - Monstaahh Peach Aroma
13,95 € *
Inhalt: 20 ml (69,75 € * / 100 ml)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Artikel-Nr.: SW13918
- Kostenloser Versand innerhalb DE ab € 39,- Bestellwert
- Versand innerhalb von 24h wenn Artikel lieferbar
- Sichere Bezahlmethoden und SSL Secure
Ihre Vorteile
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
| ||||
H-Sätze | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | ||||
EUH-Sätze | EUH208: Enthält Linalool, Citral, (R)-p-Mentha-1,8-dien, Minzöl, Zitronenöl, l-Carvon, (5R)-2-Methyl-5-(prop-1-en-2-yl)cyclohex-2-en-1-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. | ||||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243: Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P303+P361+P353: Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370+P378: Bei Brand: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P403+P235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |